Patientenverfügung -
Vorsorge für den Krankheitsfall

Die Patientenverfügung ist ein verbindliches Dokument, in dem Sie Ihre Wünsche im schwerwiegenden Krankheitsfall festlegen können. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund eines Unfalls nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Vorstellungen im Hinblick auf die medizinische Behandlung zu äußern, tritt die Patientenverfügung in Kraft. Ärzte und Pfleger sind an Ihre Weisungen gebunden.

Sie können sich außerdem zusätzlich über eine Vorsorgevollmacht absichern. Dabei bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Entscheidungen in Ihrem Sinne trifft.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:

www.bmjv.de

Eine persönliche medizinische und juristische Beratung ist oft sinnvoll.

05971–9 26 60

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